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BayObLG, 18.02.1980 - 1 St 551/79 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VRS 58, 445
Wird zitiert von ...
- VGH Baden-Württemberg, 22.05.2023 - 13 S 1831/22
Einrichtung eines personenbezogenen Schwerbehindertenparkplatzes; vorhandener …
Bei Beachtung des Umstands, dass die Klägerin für den Ein- und Ausstieg aus ihrem Pkw einschließlich dessen Außenmaße eine Breite von 3, 50 m benötigt, verbleibt für die Durchfahrt von Personenkraftwagen, deren höchstzulässige Breite 2, 50 m nicht überschreiten darf (§ 32 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 StVZO), zusätzlich ein weiterer Sicherheitsabstand von 1, 50 m sowie "allgemein" bei Kraftfahrzeugen, deren höchstzulässige Breite 2, 55 m nicht übersteigen darf (§ 32 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StVZO) und zu denen die von der Klägerin ausdrücklich genannten Lastkraftwagen und Busse zählen, zusätzlich ein Sicherheitsabstand von 1, 45 m. Auch unter Einbeziehung eines Zwischenraums zu der Bordsteinkante am südlichen Fahrbandrand der ... Straße kann damit der für ein sicheres Vorbeifahren an Personen zu beachtende Seitenabstand von 1 m (vgl. OLG Karlsruhe…, Urteil vom 18.05.2021 - 9 U 128/11 - juris Rn. 35; BayObLG, Beschluss vom 18.02.1980 - 1 St 551/79 - VRS 58, 445;… König a. a. O. § 2 StVO Rn. 41;… Freymann in Geigel, Haftpflichtprozess, 28. Aufl., § 5 StVO Rn. 181 ff.) eingehalten werden.